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Voting für den ehemaligen Väterbeauftragten der Charité

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 5. Januar 2011

Die Berliner Klinik Charité ist das einzige Unternehmen in Deutschland mit einem offiziellen „Väterbeauftragten“ – oder besser: sie war es. Zwei Jahre war der Oberarzt Dr. Jakob Hein Väterbeauftragter -ehrenamtlich. Jakob Hein konnte sich vor Anfragen kaum retten – Beratung zur Elternzeit, zur Teilzeitarbeit, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie viele Anfragen für Fachtagungen waren seine Haupttätigkeiten.

Waren? Nun, die Arbeit ließ sich ehrenamtlich nicht mehr bewältigen. Und Geld wollte die Charité für die Arbeit des Väterbeauftragten nicht bewilligen. Deshalb hat die Charité seit dem 31. Dezember 2010 keinen Väterbeauftragten mehr.

Schade um eine so zukunftsweisende, beispielhafte und öffentlichkeitswirksame Aufgabe! Trotzdem  kann man(n) demonstrieren, wie wichtig der Väterbeauftragte war und und auch zukünftig sein könnte: Mit dem Voting für die „Hochschulperle des Jahres 2010„.

Mit der Stimmabgabe für den Väterbeauftragten der Charité können Sie ein Zeichen setzen. Das Online-Voting läuft nur noch bis zum 15. Januar 2011. Der Sieger erhält ein Preisgeld von 3.000 Euro.

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Ein Kommentar zu “Voting für den ehemaligen Väterbeauftragten der Charité”

  1. Dr. Jörn Boost sagt:

    Die Position eines Väterbeauftragten müsste ja eigentlich auf allen Stufen gesetzlich vorgeschrieben sein, wenn wirklich „Gleichberechtigung“ ohne Vorbehalt und Vorurteil Praxis und Realität sein soll. Die gegenwärtige Lage ist aber mehr ideologisch geprägt als sie dies je zuvor war. Ein Beispiel dafür ist das ach so „liberale“ (weil „feministisch“-geprägte) Schweden, in dem „Familie“ definiert ist als „Frau mit Kind(ern)“. Männer/Väter sind zwar unterhaltspflichtig und können toleriert werden, haben aber demgemäß keine direkten Familienrechte, da sie ja nicht Bestandteil, sondern nur toleriertes Anhängsel der Familie sind.
    Das Problem ist natürlich, unter solcher Voraussetzung, nun verstärkt durch die „Gender“-Cohabitation:
    Wenn zwei Frauen in homosexueller Gemeinschaft mit Kindern leben, könnte eine davon mit den Kindern „Familie“ sein. Die andere? Man könnte natürlich (oder unnatürlich) die Kinder aufteilen (obgleich König Salomon da kritisch war).
    Bei zwei (oder mehr) Männern in homosexueller Gemeinschaft mit Kindern sieht das anders aus, es sei denn einer davon gehe für eine Geschlechtsumwandlung.
    Diese neuen Bestrebungen zur „Regenbogengesellschaft“ sind zwar interessant und erinnern sehr an Huxleys „Schöne Neue Welt“ – aber tun sie irgendein gutes?
    Im Gunde ist die weibliche Solo-Kindesfürsorge, wie sie bislang anerkannt und gefördert war, der erste Schritt zu diesem „Rainbow“-Eintopf gewesen, wie er von Pseudofeministinnen seit Jahren vorangetrieben wurde. Von daher kann es nicht verwundern, daß Väterbeauftragte ein absolutes ‚Anathema‘ sind. Wir können auch nichts anderes erwarten als absolute, scharfe Ablehnung.
    Es wäre deshalb notwendig, daß alle, denen Kinder und ihre Zukunft am Herzen liegen, alle Register zu einer gleichberechtigten männlichen Beteiligung an der Sorge für Kinder, sowie an deren Schulung und Ausbildung, und in der Familie ziehen. Das Fehlen dieser Beteiligung hat schon jetzt zwei Generationen teuer gekostet.
    Wann wird gesunder Menschenverstand egoistische Ideologien seitens von falschen Propheten/-innen) eines Geschlechts, oder variabler „Gender“-Eintöpfe – einer kleinen radikalen Minderheit, die drei große Mehrheiten, Männer, Frauen und Kinder unterdrückt – überwinden?

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